Spielregeln
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB
BIN-Design
Juri Bidnman
Blücherstrasse 19 | 89077 Ulm
Nachfolgend als "BIN-Design",
"Anbieter" oder "Dienstleister"
bezeichnet.
BIN-Design
Juri Bidnman
89077 Ulm
Blücherstrasse 19
"Anbieter" oder "Dienstleister"
bezeichnet.
BIN-Design und dem Vertragspartner / Auftraggeber. Abweichungen von diesen AGB
sind nur wirksam, sofern sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. Diese
AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, auch wenn
sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden.
BIN-Design und dem Vertragspartner / Auftraggeber. Abweichungen von diesen AGB
sind nur wirksam, sofern sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. Diese
AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, auch wenn
sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden.
Schutzrechte, Rechte an Grafiken, Markenrechte, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechte sowie wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte, verbleiben (sofern nichts anderes vereinbart wird) beim Anbieter. Die Einräumung der daraus entstehenden Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich als einfaches Nutzungsrecht. Sie gehen nur auf den Auftraggeber über, soweit der Vertragszweck dies erfordert. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte ist schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt bei Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Schutzrechte, Rechte an Grafiken, Markenrechte, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechte sowie wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte, verbleiben (sofern nichts anderes vereinbart wird) beim Anbieter. Die Einräumung der daraus entstehenden Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich als einfaches Nutzungsrecht. Sie gehen nur auf den Auftraggeber über, soweit der Vertragszweck dies erfordert. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte ist schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt bei Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- Daten mit pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalten
- Daten mit volksverhetzenden Inhalten oder Inhalten verfassungsfeindlicher Organisationen
- Daten, deren Verwertung und öffentliche Wiedergabe Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster) verletzen
- Daten, die das Recht Dritter am eigenen Bild, Namens- oder Persönlichkeitsrechte verletzen
- ausführbare Programm, die Viren oder Trojaner enthalten
Es ist den Kunden ausdrücklich untersagt, die durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Server zum Betrieb von Tauschbörsen oder Filesharing-Netzwerken zu nutzen. Weiterhin ist es dem Kunden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters gestattet, Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) oder Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme, ein Chat-Forum oder Chat-Software zu betreiben, bei denen der vertragsgegenständliche Speicherplatz Dritten zur Nutzung überlassen wird. Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Anbieters verursachen. Der Anbieter kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.
- Daten mit pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalten
- Daten mit volksverhetzenden Inhalten oder Inhalten verfassungsfeindlicher Organisationen
- Daten, deren Verwertung und öffentliche Wiedergabe Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster) verletzen
- Daten, die das Recht Dritter am eigenen Bild, Namens- oder Persönlichkeitsrechte verletzen
- ausführbare Programm, die Viren oder Trojaner enthalten
Es ist den Kunden ausdrücklich untersagt, die durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Server zum Betrieb von Tauschbörsen oder Filesharing-Netzwerken zu nutzen. Weiterhin ist es dem Kunden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters gestattet, Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) oder Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme, ein Chat-Forum oder Chat-Software zu betreiben, bei denen der vertragsgegenständliche Speicherplatz Dritten zur Nutzung überlassen wird. Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Anbieters verursachen. Der Anbieter kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.
Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere auch dann vorliegen, wenn der Kunde die unter §11 benannten Pflichten schuldhaft verletzt.
Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter zudem vor, wenn:
- der Kunde vorsätzlich hinsichtlich der von ihm zum Zwecke seiner Registrierung mitgeteilten Kundendaten falsche Angaben macht
- der Kunde auf Aufforderung durch den Anbieter nicht binnen 14 Kalendertagen nach der Aufforderung Nachweise über die von ihm zum Zweckse seiner Registrierung mitgeteilten Kundendaten erbringt
- wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere auch dann vorliegen, wenn der Kunde die unter §11 benannten Pflichten schuldhaft verletzt.
Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter zudem vor, wenn:
- der Kunde vorsätzlich hinsichtlich der von ihm zum Zwecke seiner Registrierung mitgeteilten Kundendaten falsche Angaben macht
- der Kunde auf Aufforderung durch den Anbieter nicht binnen 14 Kalendertagen nach der Aufforderung Nachweise über die von ihm zum Zweckse seiner Registrierung mitgeteilten Kundendaten erbringt
- wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernung etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfaches Anfahren zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch den Anbieter.
Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernung etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfaches Anfahren zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch den Anbieter.
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
- der Auftrag storniert wurde der Anbieter bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
- die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von dem Anbieter zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandszusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet der Anbieter, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Anbieter beruhen. Weitergehende Ansprüch sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
- der Auftrag storniert wurde der Anbieter bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
- die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von dem Anbieter zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandszusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet der Anbieter, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Anbieter beruhen. Weitergehende Ansprüch sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Ansprüche gegenüber dem Anbieter wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz oder/und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpfilichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Anspruch auf Ersatz. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von dem Anbieter nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Der Anbieter hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei dem Anbieter zustande.
Ansprüche gegenüber dem Anbieter wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz oder/und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpfilichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Anspruch auf Ersatz. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von dem Anbieter nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Der Anbieter hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei dem Anbieter zustande.
- mit der Zahlung der Entgelte länger als 30 Tage im Verzug gerät
- schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
- mit der Zahlung der Entgelte länger als 30 Tage im Verzug gerät
- schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
Stand: 24 April 2021 | © BIN-Design
Juri Bindman
USt-IdNr.: DE 341 331 366
Stand: 24 April 2021