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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

BIN-Design

Juri Bidnman
Blücherstrasse 19 | 89077 Ulm

Nachfolgend als "BIN-Design",
"Anbieter" oder "Dienstleister"
bezeichnet.

BIN-Design

Juri Bidnman

89077 Ulm
Blücherstrasse 19

Nachfolgend als "BIN-Design",
"Anbieter" oder "Dienstleister"
bezeichnet.
§01Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen
BIN-Design und dem Vertragspartner / Auftraggeber. Abweichungen von diesen AGB
sind nur wirksam, sofern sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. Diese
AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, auch wenn
sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden.

§01Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen
BIN-Design und dem Vertragspartner / Auftraggeber. Abweichungen von diesen AGB
sind nur wirksam, sofern sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. Diese
AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, auch wenn
sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden.

§02Sämtliche bei BIN-Design im Rahmen eines Auftrags entstehenden Urheberrechte, verwandte
Schutzrechte, Rechte an Grafiken, Markenrechte, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechte sowie wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte, verbleiben (sofern nichts anderes vereinbart wird) beim Anbieter. Die Einräumung der daraus entstehenden Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich als einfaches Nutzungsrecht. Sie gehen nur auf den Auftraggeber über, soweit der Vertragszweck dies erfordert. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte ist schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt bei Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

§02Sämtliche bei BIN-Design im Rahmen eines Auftrags entstehenden Urheberrechte, verwandte
Schutzrechte, Rechte an Grafiken, Markenrechte, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechte sowie wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte, verbleiben (sofern nichts anderes vereinbart wird) beim Anbieter. Die Einräumung der daraus entstehenden Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich als einfaches Nutzungsrecht. Sie gehen nur auf den Auftraggeber über, soweit der Vertragszweck dies erfordert. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte ist schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt bei Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

§03BIN-Design hat das Recht auf den hergestellten Medien, Vervielfältigungsstücken und im Impressum als Urheber bzw. technischer Betreuer mit der Formulierung "Webentwicklung / technische Betreuung: BIN-Design" genannt zu werden. Die Formulierung hat bei Internetmedien einen Hyperlink / Verweis auf die Firmenwebseite von BIN-Design aufzuweisen. Ist dies nicht gegeben, so hat eine Nennung des Internetauftrittes zu folgen. Das Gleiche gilt für sämtliche Unterlagen (Entwürfe, Vorabversionen, etc.), welche im Rahmen der Vertragsvereinbarung und ab Vertragsabschluss übergeben werden. Eine Bearbeitung von Originalen und Reproduktionen setzt stets die Einwilligung von BIN-Design voraus. Alle Unterlagen dürfen von Dritten nicht zugänglich gemacht werden. BIN-Design hat das Recht die entstandenen Projekte innerhalb des eigenen Portfolios zu präsentieren.
§03BIN-Design hat das Recht auf den hergestellten Medien, Vervielfältigungsstücken und im Impressum als Urheber bzw. technischer Betreuer mit der Formulierung "Webentwicklung / technische Betreuung: BIN-Design" genannt zu werden. Die Formulierung hat bei Internetmedien einen Hyperlink / Verweis auf die Firmenwebseite von BIN-Design aufzuweisen. Ist dies nicht gegeben, so hat eine Nennung des Internetauftrittes zu folgen. Das Gleiche gilt für sämtliche Unterlagen (Entwürfe, Vorabversionen, etc.), welche im Rahmen der Vertragsvereinbarung und ab Vertragsabschluss übergeben werden. Eine Bearbeitung von Originalen und Reproduktionen setzt stets die Einwilligung von BIN-Design voraus. Alle Unterlagen dürfen von Dritten nicht zugänglich gemacht werden. BIN-Design hat das Recht die entstandenen Projekte innerhalb des eigenen Portfolios zu präsentieren.
§04Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen (2-3) berechtigt BIN-Design, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlagen. Den Nachweis eines im Einzelfall höheren Schadens behält sich BIN-Design vor.
§04Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen (2-3) berechtigt BIN-Design, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlagen. Den Nachweis eines im Einzelfall höheren Schadens behält sich BIN-Design vor.
§05Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Mitunternehmerrecht. Der Auftraggeber versichert, dass von ihm zur Verfügung gestellte Ressourcen z.B. Fotos, Grafiken oder andere Gegenstände frei von Rechten Dritter sind bzw. er im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Er stellt BIN-Design insoweit von den Ansprüchen Dritter frei und trägt bei Rechtsverletzungen die damit verbundenen Kosten.
§05Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Mitunternehmerrecht. Der Auftraggeber versichert, dass von ihm zur Verfügung gestellte Ressourcen z.B. Fotos, Grafiken oder andere Gegenstände frei von Rechten Dritter sind bzw. er im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Er stellt BIN-Design insoweit von den Ansprüchen Dritter frei und trägt bei Rechtsverletzungen die damit verbundenen Kosten.
§06Für den Umfang der von BIN-Design zu erbringenenden Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von BIN-Design maßgebend. Falls keine Auftragsbestätigung vorliegt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für das Zustandekommen eines Vertrages. Ein genereller Anspruch auf Nutzung des Dienstes besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, den Vertragsschluss mit Nutzern ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
§06Für den Umfang der von BIN-Design zu erbringenenden Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von BIN-Design maßgebend. Falls keine Auftragsbestätigung vorliegt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für das Zustandekommen eines Vertrages. Ein genereller Anspruch auf Nutzung des Dienstes besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, den Vertragsschluss mit Nutzern ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
§07Änderungen des Vertragsgegenstandes z.B. aus technischen Gründen bleiben BIN-Design vorbehalten, soweit der Vertragsgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich scheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
§07Änderungen des Vertragsgegenstandes z.B. aus technischen Gründen bleiben BIN-Design vorbehalten, soweit der Vertragsgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich scheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
§08Bei Änderungen des Auftrages durch den Kunden nach einer stattgefundenen Leistungsfestsetzung oder sonstigen durch den Kunden verursachten Verzögerungen hat BIN-Design ein Recht auf Vergütung der entstehenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und erforderlichenfalls die Liefertermine neu dosponiert. Verursacht der Auftraggeber durch eine Nichtlieferung der zu verwendenden Inhalte und Medien eine Verzögerung von 21 Tagen oder mehr, so ist BIN-Design berechtigt, den Auftrag mit den zugrundeliegenden Inhalten und Medien abzuschließen sowie den Auftrag gemäß der ursprünglich vereinbarten Vergütung abzurechnen und Mehrkosten gegebenfalls in Rechnung zu stellen.
§08Bei Änderungen des Auftrages durch den Kunden nach einer stattgefundenen Leistungsfestsetzung oder sonstigen durch den Kunden verursachten Verzögerungen hat BIN-Design ein Recht auf Vergütung der entstehenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und erforderlichenfalls die Liefertermine neu dosponiert. Verursacht der Auftraggeber durch eine Nichtlieferung der zu verwendenden Inhalte und Medien eine Verzögerung von 21 Tagen oder mehr, so ist BIN-Design berechtigt, den Auftrag mit den zugrundeliegenden Inhalten und Medien abzuschließen sowie den Auftrag gemäß der ursprünglich vereinbarten Vergütung abzurechnen und Mehrkosten gegebenfalls in Rechnung zu stellen.
§09Der Leistungsumfang ist generell dem Auftrag oder der Auftragsbeschreibung zu entnehmen. Im Falle von Webhosting und/oder Domainhosting überlässt der Anbieter dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung der übermittelten Inhalte geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um Server eines Dritten, zu dessen Nutzung der Anbieter berechntigt ist. Vertragsgegenstand ist je nach gewähltem Paket zusätzlich die Anbindung der Kundenwebsite an das Internet sowie das Registrieren und Konnektieren einer oder mehrerer Domains. Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach den jeweils gewählten Leistungspaketen. Die technische Spezifikation und Leistungen sind dem Auftrag oder der Auftragsbeschreibung zu entnehmen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registirerung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.

§09Der Leistungsumfang ist generell dem Auftrag oder der Auftragsbeschreibung zu entnehmen. Im Falle von Webhosting und/oder Domainhosting überlässt der Anbieter dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung der übermittelten Inhalte geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um Server eines Dritten, zu dessen Nutzung der Anbieter berechntigt ist. Vertragsgegenstand ist je nach gewähltem Paket zusätzlich die Anbindung der Kundenwebsite an das Internet sowie das Registrieren und Konnektieren einer oder mehrerer Domains. Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach den jeweils gewählten Leistungspaketen. Die technische Spezifikation und Leistungen sind dem Auftrag oder der Auftragsbeschreibung zu entnehmen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registirerung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.

§10Bei der Verschaffung und Pflege von Domains it der Anbieter im Verhältnis zwischen Kunden und dem jeweiligen Registrar lediglich als Vermittler tätig. Im Rahmen der Domainregistrierung gelten die jeweiligen Bedingungen des Registrars für die Registrierung und Verwaltung von Top Level Domains sowie der entsprechenden Sub-Level-Domains. Der Anbieter hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden kann, oder frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter wie Namensrechte oder Markenrechte verletzt.

§10Bei der Verschaffung und Pflege von Domains it der Anbieter im Verhältnis zwischen Kunden und dem jeweiligen Registrar lediglich als Vermittler tätig. Im Rahmen der Domainregistrierung gelten die jeweiligen Bedingungen des Registrars für die Registrierung und Verwaltung von Top Level Domains sowie der entsprechenden Sub-Level-Domains. Der Anbieter hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden kann, oder frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter wie Namensrechte oder Markenrechte verletzt.

§11Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die bei dem Vertragsschluss angegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über Änderungen der eigenen Kontaktdaten zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, gegebenfalls überlassenen Webspeicherplatz nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die betrifft insbesondere die gesetzliche Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum). Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Ein Prüfungspflicht des Anbieters hierfür besteht nicht. Der Kunde versichert, dass er keine Inhalt auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichert und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Dies betrifft insbesondere folgende Daten, wobei die Aufzähliung nicht abschließend ist:

  • Daten mit pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalten
  • Daten mit volksverhetzenden Inhalten oder Inhalten verfassungsfeindlicher Organisationen
  • Daten, deren Verwertung und öffentliche Wiedergabe Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster) verletzen
  • Daten, die das Recht Dritter am eigenen Bild, Namens- oder Persönlichkeitsrechte verletzen
  • ausführbare Programm, die Viren oder Trojaner enthalten

Es ist den Kunden ausdrücklich untersagt, die durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Server zum Betrieb von Tauschbörsen oder Filesharing-Netzwerken zu nutzen. Weiterhin ist es dem Kunden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters gestattet, Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) oder Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme, ein Chat-Forum oder Chat-Software zu betreiben, bei denen der vertragsgegenständliche Speicherplatz Dritten zur Nutzung überlassen wird. Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Anbieters verursachen. Der Anbieter kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.

§11Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die bei dem Vertragsschluss angegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über Änderungen der eigenen Kontaktdaten zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, gegebenfalls überlassenen Webspeicherplatz nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die betrifft insbesondere die gesetzliche Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum). Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Ein Prüfungspflicht des Anbieters hierfür besteht nicht. Der Kunde versichert, dass er keine Inhalt auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichert und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Dies betrifft insbesondere folgende Daten, wobei die Aufzähliung nicht abschließend ist:

  • Daten mit pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalten
  • Daten mit volksverhetzenden Inhalten oder Inhalten verfassungsfeindlicher Organisationen
  • Daten, deren Verwertung und öffentliche Wiedergabe Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster) verletzen
  • Daten, die das Recht Dritter am eigenen Bild, Namens- oder Persönlichkeitsrechte verletzen
  • ausführbare Programm, die Viren oder Trojaner enthalten

Es ist den Kunden ausdrücklich untersagt, die durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Server zum Betrieb von Tauschbörsen oder Filesharing-Netzwerken zu nutzen. Weiterhin ist es dem Kunden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters gestattet, Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) oder Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme, ein Chat-Forum oder Chat-Software zu betreiben, bei denen der vertragsgegenständliche Speicherplatz Dritten zur Nutzung überlassen wird. Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Anbieters verursachen. Der Anbieter kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.

§12Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet dieses vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten zu überlassen, wenn der Anbieter eine solche Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform zugestimmt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungsüberlassung teilweise oder vollständig, entgentlich oder unentgeltlich geschehen soll.

§12Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet dieses vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten zu überlassen, wenn der Anbieter eine solche Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform zugestimmt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungsüberlassung teilweise oder vollständig, entgentlich oder unentgeltlich geschehen soll.

§13Der Kunde sorgt eigenständig für eine regelmäßige Sicherung seiner auf dem Server hinterlegten Inhalte. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte seitens des Anbieters besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.

§13Der Kunde sorgt eigenständig für eine regelmäßige Sicherung seiner auf dem Server hinterlegten Inhalte. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte seitens des Anbieters besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.

§14Die ununterbrochene Verfügbarkeit der Serverbereitstellung seitens des Anieters kann nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z.B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 3% der Gesamtzeit) aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühstmöglich angekündigt. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Ausfälle, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (etwa höhere Gewalt oder nicht zurechenbares Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Der Zugang zu den Servern kann durch den Anbieter beschränkt werden, soweit dies für die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Netzbetriebes, hier insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten erforderlich ist. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden, haftet der Anbieter nur dann, wenn diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen der Garantiehaftung bleiben hiervon unberührt. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

§14Die ununterbrochene Verfügbarkeit der Serverbereitstellung seitens des Anieters kann nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z.B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 3% der Gesamtzeit) aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühstmöglich angekündigt. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Ausfälle, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (etwa höhere Gewalt oder nicht zurechenbares Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Der Zugang zu den Servern kann durch den Anbieter beschränkt werden, soweit dies für die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Netzbetriebes, hier insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten erforderlich ist. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden, haftet der Anbieter nur dann, wenn diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen der Garantiehaftung bleiben hiervon unberührt. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

§15Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Anbieter aufgrund der vom Kunden übermittelten Inhalte oder aufgrund einer Rechtsverletzung bei der Domainregistrierung geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen erforderlichen Aufwendungen verpflichtet, die dem Anbieter durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der vom Kunden eingestellten Inhalte oder aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter durch die Domainregistrierung entstehen. Die Ersatzpflicht tritt nur ein, soweit den Nutzer bezüglich des die Rechtsverfolgung auslösenden Handelns oder Unterlassens ein Verschulden trifft.

§15Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Anbieter aufgrund der vom Kunden übermittelten Inhalte oder aufgrund einer Rechtsverletzung bei der Domainregistrierung geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen erforderlichen Aufwendungen verpflichtet, die dem Anbieter durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der vom Kunden eingestellten Inhalte oder aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter durch die Domainregistrierung entstehen. Die Ersatzpflicht tritt nur ein, soweit den Nutzer bezüglich des die Rechtsverfolgung auslösenden Handelns oder Unterlassens ein Verschulden trifft.

§16Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Art und Güte oder Glaubwürdigkeit der von den Kunden eingestellten Inhalte. Die veröffentlichten Inhalte stellen keine Meinungsäußerung des Anbieters dar, insbesondere macht sich der Anbieter die Inhalte der Kunden nicht zu Eigen. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen des TDG und MDStV sind Diensteanbieter nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder ohne konkrete Anhaltspunkte nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Ein Haftung gegenüber Dritten kommt nur dann in Betracht, wenn der Anbieter Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen oder Informationen hat, im Falle von Schadensersatzansprüchen Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Informationen offensichtlich wird oder der Anbieter nicht unverzüglich tätig geworden ist, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Nach Mitteilung entsprechender Rechtsverletzung durch Dritte wird der Anbieter unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Rechtsverletzung für die Zukunft zu unterbinden. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz-, und Wettbewerbs- Rechtsverletzungen.

§16Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Art und Güte oder Glaubwürdigkeit der von den Kunden eingestellten Inhalte. Die veröffentlichten Inhalte stellen keine Meinungsäußerung des Anbieters dar, insbesondere macht sich der Anbieter die Inhalte der Kunden nicht zu Eigen. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen des TDG und MDStV sind Diensteanbieter nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder ohne konkrete Anhaltspunkte nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Ein Haftung gegenüber Dritten kommt nur dann in Betracht, wenn der Anbieter Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen oder Informationen hat, im Falle von Schadensersatzansprüchen Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Informationen offensichtlich wird oder der Anbieter nicht unverzüglich tätig geworden ist, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Nach Mitteilung entsprechender Rechtsverletzung durch Dritte wird der Anbieter unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Rechtsverletzung für die Zukunft zu unterbinden. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz-, und Wettbewerbs- Rechtsverletzungen.

§17Soweit konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Regelungen in §11 dieses Vertrages für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt oder die veröffentlichten Inhalte die Rechte Dritter verletzen, ist der Anbieter berechtigt den Zugriff auf diese Inhalte über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Der Anbieter ist berechtigt, Nutzer bei einem Verstoß gegen die in §11 benannten Verhaltensregeln zu verwarnen sowie nach wiederholten Verstößen dauerhaft von der Nutzung des Dienstes auszuschließen. Die berechtigten Interessen der Betroffenen werden hierbei berücksichtigt, insbesondere die Frage, ob den Nutzer ein Verschulden an der Rechtsverletzung trifft. Soweit ein Nutzer von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen wurde, ist es ihm untersagt, sich für den Dienst des Anbieters erneut anzumelden und diesen zu nutzen, gleich unter welchem Namen dies geschieht. Die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung von Rechtsverstößen bleibt hiervon unberührt. Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften ist der Anbieter verpflichtet, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten die notwendigen Daten zu Zwecken der Strafverfolgungs zur Verfügung zu stellen.

§17Soweit konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Regelungen in §11 dieses Vertrages für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt oder die veröffentlichten Inhalte die Rechte Dritter verletzen, ist der Anbieter berechtigt den Zugriff auf diese Inhalte über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Der Anbieter ist berechtigt, Nutzer bei einem Verstoß gegen die in §11 benannten Verhaltensregeln zu verwarnen sowie nach wiederholten Verstößen dauerhaft von der Nutzung des Dienstes auszuschließen. Die berechtigten Interessen der Betroffenen werden hierbei berücksichtigt, insbesondere die Frage, ob den Nutzer ein Verschulden an der Rechtsverletzung trifft. Soweit ein Nutzer von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen wurde, ist es ihm untersagt, sich für den Dienst des Anbieters erneut anzumelden und diesen zu nutzen, gleich unter welchem Namen dies geschieht. Die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung von Rechtsverstößen bleibt hiervon unberührt. Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften ist der Anbieter verpflichtet, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten die notwendigen Daten zu Zwecken der Strafverfolgungs zur Verfügung zu stellen.

§18Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von BIN-Design bestrittener Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.
§18Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von BIN-Design bestrittener Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.
§19BIN-Design behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen von BIN-Design aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind. Der Kunde haftet für Untergang oder Beschäftigung und hat das Vorbehaltsgut auf eigene Kosten zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde BIN-Design unverzüglich zu benachrichtigen und die Dritten über das Eigentum von BIN-Design aufzuklären.
§19BIN-Design behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen von BIN-Design aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind. Der Kunde haftet für Untergang oder Beschäftigung und hat das Vorbehaltsgut auf eigene Kosten zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde BIN-Design unverzüglich zu benachrichtigen und die Dritten über das Eigentum von BIN-Design aufzuklären.
§20Die Laufzeit des Vertrages bei Unabhängigkeit der Nutzungsdauer richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Paketes. Soweit in der Leistungsbeschreibung keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nichtfristgerecht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung hat in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) zu erfolgen. Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Anbieter beträgt für alle Domains sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses. Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Anbieter unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.

Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere auch dann vorliegen, wenn der Kunde die unter §11 benannten Pflichten schuldhaft verletzt.

Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter zudem vor, wenn:

  • der Kunde vorsätzlich hinsichtlich der von ihm zum Zwecke seiner Registrierung mitgeteilten Kundendaten falsche Angaben macht
  • der Kunde auf Aufforderung durch den Anbieter nicht binnen 14 Kalendertagen nach der Aufforderung Nachweise über die von ihm zum Zweckse seiner Registrierung mitgeteilten Kundendaten erbringt
  • wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

§20Die Laufzeit des Vertrages bei Unabhängigkeit der Nutzungsdauer richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Paketes. Soweit in der Leistungsbeschreibung keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nichtfristgerecht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung hat in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) zu erfolgen. Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Anbieter beträgt für alle Domains sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses. Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Anbieter unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.

Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere auch dann vorliegen, wenn der Kunde die unter §11 benannten Pflichten schuldhaft verletzt.

Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter zudem vor, wenn:

  • der Kunde vorsätzlich hinsichtlich der von ihm zum Zwecke seiner Registrierung mitgeteilten Kundendaten falsche Angaben macht
  • der Kunde auf Aufforderung durch den Anbieter nicht binnen 14 Kalendertagen nach der Aufforderung Nachweise über die von ihm zum Zweckse seiner Registrierung mitgeteilten Kundendaten erbringt
  • wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

§21Die Kündigung eines wiederkehrenden Vertrages muss im Falle einer Domainregistrierung die Angabe enthalten, ob eine Löschung der Domain sofort oder zum Ende der Vertragslaufzeit oder eine Freigabe der Domain zum Anbieterwechsel erfolgen soll. Der Kunde hat ab dem Tag der Mitteilung des Auth-Codes 30 Tage Zeit den Anbieterwechsel durchzuführen. Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Ablauf dieser Frist über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Anbieter in die Verwaltung eines anderen Anbieters gestellt, ist der Anbieter berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen, die Domains im Namen des Kunden friezugeben oder den Vertrag ungekündigt fortfahren zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Anbieter eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird. Im Falle des Anbieterwechsels steht dem Anbieter ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf die Freigabeerklärung gegenüber dem neuen Anbieter zu, soweit der Kunde die vertragsgemäß geschuldete und fällige Vergütung noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht hat.

§21Die Kündigung eines wiederkehrenden Vertrages muss im Falle einer Domainregistrierung die Angabe enthalten, ob eine Löschung der Domain sofort oder zum Ende der Vertragslaufzeit oder eine Freigabe der Domain zum Anbieterwechsel erfolgen soll. Der Kunde hat ab dem Tag der Mitteilung des Auth-Codes 30 Tage Zeit den Anbieterwechsel durchzuführen. Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Ablauf dieser Frist über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Anbieter in die Verwaltung eines anderen Anbieters gestellt, ist der Anbieter berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen, die Domains im Namen des Kunden friezugeben oder den Vertrag ungekündigt fortfahren zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Anbieter eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird. Im Falle des Anbieterwechsels steht dem Anbieter ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf die Freigabeerklärung gegenüber dem neuen Anbieter zu, soweit der Kunde die vertragsgemäß geschuldete und fällige Vergütung noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht hat.

§22Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Angebot des Anbieters dargestellten Preise. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Spätestens dann tritt der Auftraggeber in Verzug. Maßgebend ist der Zahlungseingang bei BiPil-Design. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann BiPil-Design Mahnkosten geltend machen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

§22Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Angebot des Anbieters dargestellten Preise. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Spätestens dann tritt der Auftraggeber in Verzug. Maßgebend ist der Zahlungseingang bei BiPil-Design. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann BiPil-Design Mahnkosten geltend machen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

§23Die genannten Liefertermine für Dienstleistungen und Waren sind ohne ausdrückliche Verinbarung keine Fixtermine.

§23Die genannten Liefertermine für Dienstleistungen und Waren sind ohne ausdrückliche Verinbarung keine Fixtermine.

§24BIN-Design gewährleistet, dass die gelieferten Erzeugnisse und Leistungen technisch einwandfrei sind. Sofern der Liefer- und Leistungsgegenstand aufgrund von Fehlern, insbesondere wegen schlechter technischer Qualität oder mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Ausführung unbrauchbar ist oder wird, oder in seiner Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist oder wird, wird BIN-Design nach einer eigener Wahl den Mangel nachbessern oder angemessene Minderung des Preises anbieten. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Der Kunde hat dem Anbieter Mängel bei Kenntnisnahme unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Die Verjährungsfrist für die obigen Gewährleistungsansprüche beträgt ebenfalls zwölf Monate. Weitere Ansprüche des Kunden gegen BIN-Design aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, außer im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes von BIN-Design und seinen Subunternehmern, insbesondere der Ersatz von nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstandenen Schäden oder Mangelfolgeschäden sowie von sonstigen indirekten Schäden oder Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn oder Schäden wegen Produktionsausfalls oder verminderter oder weggefallener Werbewirksamkeit oder Nutzungsmöglichkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel oder Schäden, die durch fehlerhafte, ungenaue oder unzureichende Angaben oder Vorgaben des Kunden oder durch nicht von BIN-Design oder deren Erfüllungsgehilfen zu verantwortende Fehler der Medien, insbesondere wenn diese vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, entstehen oder wenn der Kunde die Rüge offenkundiger Fehler von zur Freigabe oder Abnahme vorgelegten Satzfahnen, Reinzeichnungen oder Andrucken unterlässt.
§24BIN-Design gewährleistet, dass die gelieferten Erzeugnisse und Leistungen technisch einwandfrei sind. Sofern der Liefer- und Leistungsgegenstand aufgrund von Fehlern, insbesondere wegen schlechter technischer Qualität oder mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Ausführung unbrauchbar ist oder wird, oder in seiner Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist oder wird, wird BIN-Design nach einer eigener Wahl den Mangel nachbessern oder angemessene Minderung des Preises anbieten. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Der Kunde hat dem Anbieter Mängel bei Kenntnisnahme unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Die Verjährungsfrist für die obigen Gewährleistungsansprüche beträgt ebenfalls zwölf Monate. Weitere Ansprüche des Kunden gegen BIN-Design aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, außer im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes von BIN-Design und seinen Subunternehmern, insbesondere der Ersatz von nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstandenen Schäden oder Mangelfolgeschäden sowie von sonstigen indirekten Schäden oder Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn oder Schäden wegen Produktionsausfalls oder verminderter oder weggefallener Werbewirksamkeit oder Nutzungsmöglichkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel oder Schäden, die durch fehlerhafte, ungenaue oder unzureichende Angaben oder Vorgaben des Kunden oder durch nicht von BIN-Design oder deren Erfüllungsgehilfen zu verantwortende Fehler der Medien, insbesondere wenn diese vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, entstehen oder wenn der Kunde die Rüge offenkundiger Fehler von zur Freigabe oder Abnahme vorgelegten Satzfahnen, Reinzeichnungen oder Andrucken unterlässt.
§25BIN-Design haftet nicht dafür, dass das von uns entworfene Logo oder die Mediendatei frei von Rechten Dritter ist. Der Auftrag umfasst keine Recherche nach älteren Schutzrechten Dritter. Um ein etwaiges Risiko zu verringern, empfehlen wir die Durchführung einer Recherche. BIN-Design erstellt Logos und Mediendateien, übernimmt aber nicht ohne weiteren, gesonderten, schriftlichen Auftrag die Markenrecherche zu ähnlichen oder gleichen Bildmarken. Dies muss durch eine Markenrechtskanzlei durchgeführt werden. Die BIN-Design bietet diese Leistung gerne gesondert an und vergibt den Auftrag an eine Kanzlei- diese Leistung ist nicht automatisch inklusive.
§25BIN-Design haftet nicht dafür, dass das von uns entworfene Logo oder die Mediendatei frei von Rechten Dritter ist. Der Auftrag umfasst keine Recherche nach älteren Schutzrechten Dritter. Um ein etwaiges Risiko zu verringern, empfehlen wir die Durchführung einer Recherche. BIN-Design erstellt Logos und Mediendateien, übernimmt aber nicht ohne weiteren, gesonderten, schriftlichen Auftrag die Markenrecherche zu ähnlichen oder gleichen Bildmarken. Dies muss durch eine Markenrechtskanzlei durchgeführt werden. Die BIN-Design bietet diese Leistung gerne gesondert an und vergibt den Auftrag an eine Kanzlei- diese Leistung ist nicht automatisch inklusive.
§26Stellt der Anbieter Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren. Der Anbieter ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglichen Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Anbieter dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Der Anbieter leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlichen getroffen wurde.

§26Stellt der Anbieter Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren. Der Anbieter ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglichen Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Anbieter dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Der Anbieter leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlichen getroffen wurde.

§27Schadensersatzansprüch verträglicher und deliktischer Natur und Ansprüche auf Freistellung nach Produkthaftungs Ansprüchen Dritter sind, außer im Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt unberührt. Hinsichtlich zum Leistungsumfang der BIN-Design gehörender wesentlicher Lieferungen und Leistungen Dritter haftet BIN-Design erst nach fruchtlosem gerichtlichem Vorgehen des Kunden gegen solche Dritte, zu welchem Zweck BIN-Design seine Ansprüche gegen die Dritten an den Kunden abtreten wird.
§27Schadensersatzansprüch verträglicher und deliktischer Natur und Ansprüche auf Freistellung nach Produkthaftungs Ansprüchen Dritter sind, außer im Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt unberührt. Hinsichtlich zum Leistungsumfang der BIN-Design gehörender wesentlicher Lieferungen und Leistungen Dritter haftet BIN-Design erst nach fruchtlosem gerichtlichem Vorgehen des Kunden gegen solche Dritte, zu welchem Zweck BIN-Design seine Ansprüche gegen die Dritten an den Kunden abtreten wird.
§28Die Lagerung bzw. Speicherung von zur Anwendung gekommenden Medien oder anderer Güter erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden.

§28Die Lagerung bzw. Speicherung von zur Anwendung gekommenden Medien oder anderer Güter erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden.

§29Bei sämtlichen Leistungen kann sich der Anbieter zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den dem Anbieter erbrachten Leistungen handelt es sich in diesem Fall um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach §611 ff. BGB. Der Anbieter behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

§29Bei sämtlichen Leistungen kann sich der Anbieter zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den dem Anbieter erbrachten Leistungen handelt es sich in diesem Fall um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach §611 ff. BGB. Der Anbieter behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

§30Eine Vor-Ort-Leistung wird von dem Anbieter am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software.

Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernung etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfaches Anfahren zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch den Anbieter.

§30Eine Vor-Ort-Leistung wird von dem Anbieter am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software.

Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernung etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfaches Anfahren zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch den Anbieter.

§31Die Vor-Ort-Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von dem Anbieter sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von dem Anbieter nicht zu vertreten ist. Der Anbieter kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
  • ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
  • der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
  • der Auftrag storniert wurde der Anbieter bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
  • die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von dem Anbieter zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandszusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet der Anbieter, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Anbieter beruhen. Weitergehende Ansprüch sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

§31Die Vor-Ort-Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von dem Anbieter sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von dem Anbieter nicht zu vertreten ist. Der Anbieter kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
  • ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
  • der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
  • der Auftrag storniert wurde der Anbieter bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
  • die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von dem Anbieter zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandszusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet der Anbieter, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Anbieter beruhen. Weitergehende Ansprüch sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

§32Bei Bedarf werden dem Kuden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten und zu unseren Leistungen angeboten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet. Der Anbieter informiert den Kunden zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.

Ansprüche gegenüber dem Anbieter wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz oder/und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpfilichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Anspruch auf Ersatz. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von dem Anbieter nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.

Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Der Anbieter hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei dem Anbieter zustande.

§32Bei Bedarf werden dem Kuden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten und zu unseren Leistungen angeboten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet. Der Anbieter informiert den Kunden zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.

Ansprüche gegenüber dem Anbieter wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz oder/und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpfilichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Anspruch auf Ersatz. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von dem Anbieter nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.

Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Der Anbieter hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei dem Anbieter zustande.

§33Bei Direktlieferung der materiellen Ware an den Kunden hat der Anbieter seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu Leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern. Der Anbieter behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten materiellen Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihm gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Der Vertragspartner sichert bei Vor-Ort-Leistungen zu und haftet gegenüber dem Anbieter dafür, dass er die von dem Anbieter geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedinungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten dem Anbieter im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.

§33Bei Direktlieferung der materiellen Ware an den Kunden hat der Anbieter seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu Leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern. Der Anbieter behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten materiellen Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihm gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Der Vertragspartner sichert bei Vor-Ort-Leistungen zu und haftet gegenüber dem Anbieter dafür, dass er die von dem Anbieter geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedinungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten dem Anbieter im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.

§34E-Mails: Der Kunde hat in seinem E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Anbieter behält sich vor, für den Kunden eingegangene perslnliche Nachrichten zu löschen, soweit sie vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden oder nicht binnen drei Monaten nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Weiterhin ist der Anbieter berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen. Der Anbieter kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt. Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür gelstenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Anbieter die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.

§34E-Mails: Der Kunde hat in seinem E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Anbieter behält sich vor, für den Kunden eingegangene perslnliche Nachrichten zu löschen, soweit sie vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden oder nicht binnen drei Monaten nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Weiterhin ist der Anbieter berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen. Der Anbieter kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt. Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür gelstenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Anbieter die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.

§35Ein wiederkehrender Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Anbieters zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch den Anbieter zu sehen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde

  • mit der Zahlung der Entgelte länger als 30 Tage im Verzug gerät
  • schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

§35Ein wiederkehrender Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Anbieters zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch den Anbieter zu sehen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde

  • mit der Zahlung der Entgelte länger als 30 Tage im Verzug gerät
  • schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

§36Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist möglich, wenn diese der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur).

§36Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist möglich, wenn diese der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur).

§37Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.

§37Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.

§38Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Provider beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate. Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Anbieter bislang registrirten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen.

§38Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Provider beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate. Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Anbieter bislang registrirten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen.

§39Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen wiederkehrende Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Anbieter, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA-Basislaastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Anbieter kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre- Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.

§39Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen wiederkehrende Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Anbieter, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA-Basislaastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Anbieter kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre- Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.

§40Eine Stornierung eines Auftrags ist auch vor Auftragserfüllung nicht möglich.

§40Eine Stornierung eines Auftrags ist auch vor Auftragserfüllung nicht möglich.

§41BIN-Design erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
§41BIN-Design erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
§42Der Anbieter ist berechtigt, die Vertragsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu ändern. Die geänderten Vertragsbedingungen werden dem Kunden unter Hervorhebung der Änderungen übermittelt. Der Kunde kann der Änderung der AGB binnen 4 Wochen widersprechen. Der Anbieter wird den Kunden zu Beginn der Frist auf die rechtlichen Folgen gesondert hinweisen.

§42Der Anbieter ist berechtigt, die Vertragsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu ändern. Die geänderten Vertragsbedingungen werden dem Kunden unter Hervorhebung der Änderungen übermittelt. Der Kunde kann der Änderung der AGB binnen 4 Wochen widersprechen. Der Anbieter wird den Kunden zu Beginn der Frist auf die rechtlichen Folgen gesondert hinweisen.

§43Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anzuwenden.

§43Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anzuwenden.

§44Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters in München.

§44Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters in München.

§45Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch später eintretende Umstände verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

§45Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch später eintretende Umstände verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand: 24 April 2021 | © BIN-Design
Juri Bindman
USt-IdNr.: DE 341 331 366

Stand: 24 April 2021